Reiseroute Deutschland - Kroatien (Split)
(Aus Split geht es nach Solta mit der Fähre)
Auto
Die Insel Solta ist seit der Bau der Autobahn Zagreb-Split
sehr gut mit dem Pkw zu erreichen. Von München aus erreichen
Sie Solta über Salzburg-Villach-Leibach-Zagreb-Split.
Sie kommen nach Split auch über Venedig-Rijeka-Zadar
und Sibenik (siehe Landkarte
Kroatien). Der Weg über Venedig ist etwas Länger
aber es lohnt sich.
Flugzeug
Dreissig Kilometer vor Split befindet sich ein internationaler
Flughafen, der von allen Grosstädten Deutschlands von
Charter und Liniengesellschaften angeflogen wird (siehe Flughafen
Split). Vom Flughafen zum Fährhafen steht Ihnen ein
Bustransfer zur Verfügung.
Bahn und Bus
Bus- und Fernbahnhof liegen in unmittelbarer Nähe vom
Fährhafen in Split.
Mit wenigen Schritten erreichen Sie von dort aus die Fähre
nach Solta.
Schiff
Sie können auch mit dem Schiff nach Split mit dem Schif
aus Italien aber auch aus Rijeka: Näheres unten
~~~
Allgemeine Informationen
Anreise mit dem Auto
Fahrzeugdokumente: für die Einreise nach Kroatien
benötigt man einen Führerschein, Fahrzeugschein
und die Internationale Grüne Versicherungskarte. Dies
gilt sowohl für Kroatien als auch für die Durchreise
durch Slowenien. Wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug nach
Slowenien oder Kroatien einreisen, benötigen Sie eine
Vollmacht des Fahrzeughalters, die nicht älter als sechs
Monate ist.
Verkehrsvorschriften:
Im Wesentlichen gelten in Kroatien die gleichen Verkehrsvorschriften
wie in Deutschland:
• Geschwindigkeitsbegrenzungen:
• Autobahn 130 km/h
• Fernstrasse (z.B. Küstenstrasse) 100 km/h
• Regionale Landstrasse 80 km/h
• Geschlossene Ortschaft 50 km/h
• PKW mit Wohnwagen 80 km/h
• Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h
Sie sollten die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit
einhalten, da in zunehmendem Maße Radarkontrollen durchgeführt
werden.
• Erlaubte Alkoholmenge im Blut:
0.0 Promille
• Die Verwendung des Sicherheitsgurtes ist Pflicht
• Das Telefonieren mit dem Handy ist während der
Fahrt nicht gestattet
• Das Fahren mit Licht bei Tag und bei Nacht wird empfohlen
Regen
Bei nassen Strassen sollte die Geschwindigkeit verringert
und angepasst werden, weil die Strassen sehr rutschig sind.
Empfohlen wird auch tagsüber mit Licht zu fahren.
Tankstellen
Geöffnet täglich von 7 bis 20 Uhr; in der Urlaubssaison
bis 22 Uhr. Nachttankstellen in grösseren Städten
und an internationalen Fernverbindungsstrassen sind rund um
die Uhr geöffnet.
Alle Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 98, Normal-
und Euro-Diesel; in grösseren Städten auch Gas.
Informationen über die Kraftstoffpreise und ein Verzeichnis
der Gastankstellen finden Sie bei: www.hak.hr
und www.ina.hr
Grundlegenste Pflichten im Falle eines Unfalls
Der Verkehrsunfall sollte als Erstens und unbedingt der Polizei
gemeldet werden (Tel.: 92). Sichern Sie die Unfallstelle (stellen
Sie ein Warndreieck auf) und unternehmen Sie Maßnahmen
zur Verhütung neuer Gefahren.
Warten Sie auf die Polizei. Alle Informationen über die
versicherungstechnische Abwicklung des Unfalls, über
kroatische Versicherungsgesellschaften, Reperaturwerkstätten
usw. können Sie von den Polizisten, die den Unfall aufgenommen
haben, erhalten.
Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung, gleich wie erheblich,
verlangen Sie von der Polizei eine Bescheinigung über
die Fahrzeugbeschädigung ohne die Sie die Staatgrenze
später nicht passieren können.
Pannenhilfe
Die Strassenwacht des kroatischen Automobilclubs HAK ist rund
um die Uhr unter der Nummer 987, aus den Mobilfunknetzen unter
01 987 zu erreichen. ADAC-Mitglieder zahlen für die Hilfeleistung
pauschale Gebühren. Im Rahmen der ADAC PlusMitgliedschaft
sind die An- und Rückfahrt bis 20 km und die Pannenhilfe
bis zu 60 Minuten kostenlos. AIT-Kreditbriefe werden anerkannt.
Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen
nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder
verlassen.
Tips zur Vermeidung von Staus
Um eine Verzögerung der Reise und die Wartenzeiten im
Stau zu vermeiden, raten wir Ihnen bei Ihrer Reiseplanung
einen Routenplaner zu benutzen, in dem die kritischen Tage
und Streckenabschnitte verzeichnet sind. Informieren Sie sich
vor dem Reiseantritt über die Lage im Strassen- und Fährverkehr
bei HAK (Tel.: +385-1-4640800) oder hören Sie das Zweite
Programm des Kroatischen Rundfunks (RDS-HRT2). Unter dem folgendem
Link finden Sie auch einen Stauplaner.
Strasseninformationen
HAK: 00385 - 1 - 464 0800.
ADAC: 01805 - 10 11 12
Leihwagen
Der Fahrer muss älter als 23 Jahre sein und einen Führerschein
besitzen. Die Mehrzahl der internationalen rent-a-car Agenturen
haben eine Vertretung in den größeren kroatischen
Städten.
Taxi
sind in allen grösseren Ortschaften und Fremdenverkehrszentren
verfügbar.
Anreise mit dem Flugzeug
Verschiedene Fluggesellschaften fliegen nach Kroatien.
Croatia Airlines
Die Wartung der Maschinen von Croatia Airlines erfolgt durch
die Deutsche Lufthansa, mit der Croatia Airlines auch partnerschaftlich
verbunden ist (Code Sharing). Informationen: www.croatiaairlines.hr
(kroatisch)
HLX - Hapag Lloyd Express
Hapag-Lloyd Express ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der
TUI AG, des weltweit größten Reise- und Touristik-Unternehmens.
Die Airline hat ihren Sitz am Flughafen Hannover. Rijeka wird
mehrmals wöchentlich von Hannover und Köln-Bonn
aus nonstop angeflogen. Informationen: www.hlx.com.
Andere Fluggesellschaften die nach Kroatien fliegen:
Adria Airways, Aeroflot, Air Bosna, Alitalia, Austrian Airlines,
Air France, Avioimpex, British Airways, CSA, KLM, Lufthansa,
Lot, Turkish Airlines, Malev, Swiss u.a...
Internationale Flughäfen:
Zagreb, Split, Dubrovnik, Pula, Rijeka, Zadar und Osijek.
Die Insel Brac und Losinj können nur von kleinen Maschinen
angeflogen werden.
Anreise mit dem Bus
Ein allumfassendes Autobus-Netz verbindet alle Landesteile.
Es gibt regelmäßige internationale Autobus-Verbindungen,
die Kroatien mit Österreich, Italien, Ungarn, Frankreich,
Deutschland, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und der Slowakei
verbinden.
Die Autobusverbindungen zwischen den größeren Städten
(Städtelinien) sind ziemlich häufig, ebenso wie
die Regionalverbindungen. Der größte Autobus-Terminal
in Kroatien befindet sich in Zagreb (in kroatischer Sprache:
"Autobusni kolodvor Zagreb").
Für zusätzliche Informationen und Buchung können
Sie sich an die Touring AG in Frankfurt wenden: Telefon: (069)
79 03 - 50 Fax: (069) 79 03 - 219
Anreise mit der Bahn
Das Bahnnetz verbindet alle größeren kroatischen
Städte, mit Ausnahme von Dubrovnik. Es gibt Direktlinien
nach Slowenien, Ungarn, Italien, Griechenland, Österreich,
Frankreich, Deutschland, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien
sowie in die Schweiz und in die Slowakei. In beinahe alle
übrigen europäischen Länder führen Bahnverbindungen
mit Umsteigmöglichkeiten.
Informationen: www.hznet.hr
& www.bahn.de
Anreise mit dem Schiff
Die kroatischen Küstenstädte und -orte sind mittels
Fähr- und Schiffsverbindungen verbunden. Die bewohnten
Inseln sind mit dem Festland (und einige von ihnen auch mit
anderen Inseln) durch Fähr- und Schiffsverbindungen verbunden.
Im Sommer erhöht sich meistens die Häufigkeit der
Fährenfahrten und es kommen noch Schnellverbindungen
mittels Hydro-Flügelbooten hinzu.
Internationale Fährverbindungen:
Zadar - (Brbinj / Dugi otok) - Ancona, Korcula - Stari Grad
/ Hvar - Split - Ancona, Dubrovnik - Bari.
Fährverbindungen entlang der Küste:
Rijeka - Zadar - Split - Stari Grad / Hvar - Korcula - Sobra
/ Mljet - Dubrovnik - Bari
Lokale Fährverbindungen
verbinden das Festland mit den Inseln: Cres, Losinj, Rab,
Pag, Ugljan, Pasman, Dugi otok, Iz, Solta, Brac, Hvar, Vis,
Halbinsel Pljesac, Korcula, Lastovo und Mljet. Lokale Schiff-
und Schnellschifflinien laufen kleinere bewohnte Inseln, auf
denen es kein Autoverkehr gibt, an.
Jadrolinija, die grösste kroatische Gesellschaft für
den Personenschiffsverkehr unterhält die meisten regelmäßigen,
internationalen und einheimischen Fähr-, Schiff- und
Schnellschiffverkehrslinien. Hauptbüro / Zentrale in
Rijeka (Tel.: +385-51-666100), www.jadrolinija.hr.
Wichtige Informationen
Aufgrund des Artikels 27, Absatz 2 des Gesetzes über
die Aufsicht an der Staatsgrenze ist vorgeschrieben, dass
sich der Kapitän einer Jacht oder eines Bootes unter
fremder Flagge, auch wenn es sich um eine Vergnügungs-
oder Sportreise handelt, verbindlich auf dem Seeweg bei der
nächsten für internationalen Verkehr geöffneten
Hafen wegen Einreiseformalitäten zu begeben habe.
Ebenso ist durch den Artikel 12, Abs. 1 der Verordnung über
die Aufsicht über die Staatsgrenze vorgegeben, dass ein,
im internationalen Seeverkehr befindliches Wasserfahrzeug,
auf dem schnellsten üblichen Weg und ohne Aufenthalt
die Hoheitsgewässer der Republik Kroatien zu verlassen
habe, nachdem die Ausreisekontrollen schon durchgeführt
worden waren.
Bei der Ein- beziehungsweise Ausreise ist der Befehlshaber
des einheimischen oder ausländischen Schiffes verpflichtet
der Grenzpolizei eine Auflistung der Mannschaft und der Reisenden
auf seinem Schiff zu übergeben. Auch hat er dafür
zu sorgen, dass die Pässe oder andere für eine Grenzüberschreitung
notwendigen Papiere der Polizei zur Einsicht übergeben
werden.
Diese Abschrift der Liste der Mannschaft und der Reisenden
muss folgende Auskunft geben: Vor- und Nachname des Reisenden
oder Mannschaftsangehörigen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
und die Nummer des Identifikationsausweises, der den Betreffenden
berechtigt die Staatsgrenze der Republik Kroatien zu überschreiten.
Quelle: HTZ
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